Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen der Qabl GmbH, Hohenkreuzstr. 6, 78655 Dunningen-Seedorf („Qabl“). Sie richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Qabl ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn Qabl in Kenntnis solcher Bedingungen liefert.
(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten diese Bedingungen nur, soweit gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten und Richtpreisen auf qabl.de ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Auf eine Anfrage erstellt Qabl ein Angebot in Textform. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder Qabl eine Bestellung in Textform bestätigt.
(3) Technische Angaben in Angeboten und Datenblättern beschreiben die Beschaffenheit und sind keine Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager, ohne Verpackung und Versand, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nicht gewährt.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(2) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Bei Abholung geht sie mit der Bereitstellung über.
(3) Bei höherer Gewalt und unvorhersehbaren Lieferstörungen, die Qabl nicht zu vertreten hat, verlängern sich Lieferfristen angemessen. Qabl informiert den Kunden unverzüglich.
§ 5 Konfektion und Sonderanfertigungen
Konfektionierte Leitungen nach Kundenvorgabe (Längen, Querschnitte, Steckverbinder) werden eigens für den Kunden gefertigt. Sie sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern kein Mangel vorliegt. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Vorgaben verantwortlich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Qabl. Gegenüber Unternehmern gilt dies bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
(2) Der Unternehmer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt Qabl bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab. Qabl nimmt die Abtretung an.
§ 7 Mängelansprüche
(1) Unternehmer müssen die Ware unverzüglich nach Erhalt untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzeigen (§ 377 HGB).
(2) Bei Mängeln leistet Qabl nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder den Preis mindern.
(3) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Keine Mängel sind Schäden durch unsachgemäße Verarbeitung, ungeeignetes Werkzeug, das Stecken mit Steckverbindern anderer Hersteller oder Nichtbeachtung der Montagehinweise des Herstellers.
§ 8 Haftung
(1) Qabl haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Qabl. Qabl darf auch am Sitz des Kunden klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.